Hinweise zur Mehrwertsteuersenkung


Die ab Juli in Kraft tretende Mehrwertsteuersenkung hat Auswirkungen auf die in j-lawyer.org verfügbaren Berechnungsplugins. Ab sofort können Anwender

  • Den „Standardsteuersatz“ selbständig konfigurieren
  • Den zu verwendenden Steuersatz für eine bestimmte Berechnung direkt im jeweiligen Berechnungsplugin überschreiben. In diesem Fall wird die Anpassung nur für die jeweilige Berechnung genutzt – bspw. weil eine Abrechnung aufgrund des Leistungszeitpunktes abweichend berechnet werden muss.

Eine Installation ist nicht notwendig, die Anpassungen werden für alle Anwender der j-lawyer.org-Versionen 1.11 und 1.12 vollautomatisch bereitgestellt.

Am 1. Juli: neuen Steuersatz einstellen

Zum Stichtag sollte über das Menü „Berechnungen“ und den dortigen Punkt „Tabelleneinstellungen“ der Steuersatz auf 16% eingestellt werden:

Umsatzsteuersatz einstellen

Bei jeder Abrechnung: Steuersatz prüfen

Bei jeder Abrechnung kann im Kopfbereich der zu verwendende Steuersatz gewählt werden. Er ist entsprechend der gewählten Einstellung in den „Tabelleneigenschaften“ sinnvoll vorbelegt.

Sollte ein Anpassung notwendig sein, so kann der Steuersatz direkt für die jeweilige Berechnung geändert werden. Für detaillierte Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf einen Artikel im Anwaltsblatt.

Steuersatz für eine Abrechnung anpassen

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