Startseite › Foren › Hilfe bei Problemen › beA Ausdruck des eEB
Verschlagwortet: beA, eEB, Struckturdatensatz
- This topic has 7 Antworten, 2 Stimmen, and was last updated vor 1 months, 2 weeks by
j-lawyer.org.
-
AutorBeiträge
-
13. September 2025 um 12:40 #7136
Josch
ParticipantHallo zusammen,
gibt es eine Möglichkeit, dass das eEB ausgedruckt werden kann? M.E. müsste der Strukturdatensatz mit einer Druckfunktion versehen werden. Wir drucken das immer aus, da es schon oft Nachfragen von Gericht gab….14. September 2025 um 17:55 #7141j-lawyer.org
KeymasterHätte denn ein solcher Ausdruck überhaupt irgendeine Beweiskraft?
15. September 2025 um 12:13 #7145Josch
ParticipantWir haben schon öfter seitens der LGs oder OLGs Aufforderungen bekommen, dass eEB abzugeben. Wir haben dann immer das abgegebene eEB per pdf zugesandt -> Im Ü. gehört das für mich in die Akte. Wenn die Strafgerichte das per Fax schicken, wir ein EB abgeben haben wir auch den Scan und den Faxreprot in der eAkte.
15. September 2025 um 13:38 #7146j-lawyer.org
KeymasterWo hat denn bisher der Ausdruck stattgefunden – im beA (Browser) oder in einer anderen Kanzleisoftware?
15. September 2025 um 14:39 #7147Josch
ParticipantWir haben bislang RA-Micro genutzt. Es ging sowohl als auch…
15. September 2025 um 15:56 #7148j-lawyer.org
KeymasterWaren die beiden Varianten voneinander abweichend? M.W. gibt es keine Funktion in der Schnittstelle der BRAK, die einen Export als PDF (oder ein Drucken) ermöglichen würde. Die Kanzleisoftware muss also – aus verschiedenen Quellen der Schnittstelle – ein PDF selbst generieren. Und wie sollen die Gerichte da auseinanderhalten können, ob das aus einer legitimen Quelle stammt oder sich ein User einfach in der Textverarbeitung selbst eine eEB-Abgabe gestrickt hat?
Mir erschließt sich der Sinn nicht, wenn nicht kryptografisch nachweisbar ist, dass das eEB abgegeben wurde.
15. September 2025 um 16:21 #7149Josch
ParticipantIch gaube, die gesamten Infos stehen in der versendeten xml des eEB. In der Weboberfläche öffnet man die Datei vom Gericht und klickt auf die Abgabe. Ein Fenster öffnet sich und es kann geduckt werden. Bei RA-Micro ist es als PDF in der eAkte vorhanden.
By the way, mit Urteil vom 26.10.2015 – AnwSt (R) 4/15 hatte der BGH entschieden, dass § 14 BORA in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung nur die Mitwirkungspflicht bei Zustellungen gegenüber Gerichten und Behörden regelt. Danach bestand keine berufsrechtliche Verpflichtung, bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt gegen Empfangsbekenntnis nach § 195 ZPO mitzuwirken. Hierauf hatte der Gesetzgeber zwischenzeitlich reagiert und die Satzungsermächtigung für eine berufsrechtliche Regelung der Pflichten bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt in § 59b Abs. 2 Nr. 8 BRAO geschaffen. Mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde § 14 BORA erweitert und ausdrücklich die Zustellung von Anwalt zu Anwalt in die Norm aufgenommen.
15. September 2025 um 20:51 #7150j-lawyer.org
KeymasterIch würde vorschlagen, das Thema mal in der Mailingliste oder der Facebook-Gruppe zu posten. Ein Austausch hierzu wäre sehr hilfreich.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um zu diesem Thema eine Antwort verfassen zu können.
