Es wäre gut, wenn man zusammengehörende Akten kennzeichnen und gemeinsam aufrufen könnte z.B. Trennung / Umgangsrecht / Unterhalt wobei auch archivierte Akten mit einbezogen werden.
Wenn z.B. die Akte Scheidung schon archiviert ist und später eine Unterhalts- oder Umgangsakte angelegt wird, sollte man beide leicht finden können, auch wenn sich der Nachname der Mandantin nach der Scheidung geändert hat.
Bei uns hängen auch oft Familiensachen / Opferschutzsachen zusammen, auch mit zwischenzeitlicher Namensänderung der Mandantin.