E-POST: Korrektur bzgl. Einschreiben notwendig


Die mit Version 2.6 eingeführte E-POST-Versandmöglichkeit hat eine gravierende funktionale Lücke beim Versand von Einschreiben: die Deutsche Post vergibt mit Übermittlung von Sendungen eine Sendungsnummer, welche vom j-lawyer.org Client auch angezeigt wird. Jedoch handelt es sich – im Falle von Einschreiben – nicht um diejenige Nummer, welche eine Nachverfolgung der Sendung ermöglicht. Es ist die Auswertung und Anzeige einer zusätzlichen Sendungsnummer notwendig.

Die Erweiterung ist bereits fertig entwickelt und wird voraussichtlich im Laufe des April bereitgestellt.

Bis dahin bitte abwägen: ist eine Sendungsverfolgung notwendig, sollte das Einschreiben bis zur Veröffentlichung der Version 2.6.1 nicht per E-POST verschickt werden.

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