Welche Online Server Voraussetzungen/Kompatibilität gibt es für j-lawyer?


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  • #5876
    returninglawyer
    Teilnehmer

    Hallo Kollegen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine sehr grundsätzliche Frage.

    Neben meinem Hauptberuf als Syndikusanwalt gründe ich gerade eine kleine Nebenberufskanzlei, welche absehbar nur über zwei Arbeitsplätze verfügen wird.

    Von daher bietet sich j-lawyer natürlich als Software an, da mir die Kosten der „kommerzielleren“ Lösungen – mit Blick auf den erwartber geringen Umsatz als etwas unverhältnismäßig erscheinen.

    Wie ein lokaler Server funktioniert, verstehe ich grundsätzlich, möchte einen solchen mit Blick auf mangelndes technisches know how aber nur sehr ungern betreiben (insbesondere mit Blick auf ausreichende IT-Sicherheit).

    Statt dessen würde ich gerne ein Angebot für eine Cloud / einen Online Server nutzen. Konkret habe ich Ionos und Strato in der näheren Auswahl, da ich einen der beiden Provider auch für die Webseite und als Emailserver auswählen werde.

    Beiden Anbietern scheint gemeinsam zu sein, dass es grundsätzlich folgende Abstufung im Angebot gibt:

    – Cloud Speicher
    – vServer (steht wohl für virtueller Server)
    – Dedicated Server

    Meine Frage wäre jetzt konkret, welches dieser Angebote für die Verwendung als j-lawyer ausreichend ist? Bei dem Cloud Speicher würde ich davon ausgehen, dass das wahrscheinlich nur eine Dateiablage ist, quasi „glorified“ Dropbox, will aber nicht ein teureres Angebot nehmen, wenn der Cloud Speicher doch ausreichend wäre.

    Ich nehme an ein vServer würde grundsätzlich ausreichen, wenn er denn die erforderlichen technischen Spezifikationen beherrscht.

    Man könnte meinen langen Text somit wohl auch auf folgende Kernfragen runterbrechen:

    1. Ist ein Cloud Speicher als Server für j-lawyer nutzbar?
    2. Falls nein, welche technischen Anforderungen muss ein vServer genau erfüllen, um als Server für j-lawyer verwendbar zu sein?

    Vorab schon einmal vielen Dank für eure Unterstützung.

    Euer returning lawyer

    #5878
    j-lawyer.org
    Administrator

    Hallo,

    eingangs: das gibt es auch „fertig“, als j-lawyer.CLOUD:
    > https://www.j-lawyer.cloud
    Dort gibt es Support, Datensicherung, und IT-Security.

    Zur Frage oben: ein Cloudspeicher reicht nicht, es müsste mindestens ein vServer sein, der die Systemvoraussetzungen erfüllt:
    > https://www.j-lawyer.org/?page_id=88

    Die Installer sind nicht darauf ausgelegt, direkt auf einem öffentlich verfügbaren Server ein sicheres Setup zu erstellen, da das hochgradig betriebssystemspezifisch ist. Hier wäre also nach Installation entsprechend zu „härten“.

    VG
    Jens / j-lawyer.org

    #5879
    returninglawyer
    Teilnehmer

    Hallo Jens,

    vielen Dank für die schnelle klare Antwort.

    Eine Frage: Was versteht man unter „härten“ nach der Installation?

    V.G.

    Returning Lawyer

    #5880
    j-lawyer.org
    Administrator

    Letztlich alle technischen Maßnahmen, die einen unbefugten Zugriff und Datenverluste verhindern helfen. Wie gesagt ist das sehr betriebssystemspezifisch, u.a. gehören dazu
    – Firewall konfigurieren
    – Bindings von Netzwerkkarten anpassen
    – einen reverse Proxy installieren / konfigurieren, der sich um Verschlüsselung des Datenverkehrs kümmert
    – ein automatisches Aussperren bei zu vielen Falschanmeldungen
    – georedundante Datensicherungen
    – …

    die Liste ist sehr lang.

    #5881
    returninglawyer
    Teilnehmer

    Ok, danke. Da müsste ich mir dann auf jeden Fall professionelle Hilfe holen.

    Eine Frage hätte ich noch, zu einem möglichen lokalen Betrieb in zwei Konstellationen:

    1. Server vor Ort

    Ich müsste dann grundsätzlich auch einen NAS-Server verwenden können, solange er eben die technischen Voraussetzungen erfüllt, korrekt?

    2. Notebook als Server

    Wenn ich die Threads richtig verstanden haben, kann man j-lawyer im Falle eines Einzelarbeitsplatzes auch verwenden, in dem man die Server und die Client Software auf dem selben Rechner installiert. Ist das korrekt?

    Früher – in meinen 486er Zeiten – hatten wir uns zum Spass mal mit Netzwerkkarten unsere Rechner selbst zum Server im LAN-Netzwerk konfiguriert. Nach meinem Verständnis muss ein Server ja auch nicht die ganze Zeit online sein, um die j-lawyer client software zu betreiben. Könnte man da nicht auch einfach auf einem der beiden Arbeitsplätze neben der Client-Software auch die Server-Software betreiben und die Server Funktion dann eben nur anschalten, wenn man dem zweiten Notebook ermöglichen will, die dort erarbeiteten Dokument auf dem Server zu speichern bzw. eine Server-Funktionalität zu nutzen.

    Gab es in der Richtung hier schon einmal etwas im Forum?

    V.G.

    Returning Lawyer

    • Diese Antwort wurde vor vor 2 Monaten, 1 Woche von returninglawyer bearbeitet.
    #5883
    j-lawyer.org
    Administrator

    Leistungsstärkere NAS-Modelle sind durchaus geeignet. Die Hersteller haben meist eigene Betriebssysteme, daher ist es oft die einfachste und beste Möglichkeit, eine sogenannte virtuelle Maschine auf den NAS zu betreiben. Das beherrschen viele der Modelle von bspw. Synology oder QNAP.

    Man kann auch alles auf einem Arbeitsplatz installieren, und wie beschrieben muss dieses Gerät dann natürlich an sein, wenn ein weiterer Arbeitsplatz darauf zugreifen möchte.

    #6021
    returninglawyer
    Teilnehmer

    Ich habe gerade gesehen, dass J-Lawyer auch einen passenden J-Lawyer Box Server verkauft, der zudem auf die Nutzung für J-Lawyer ausgerichtet ist. Das ist mir natürlich um ein vielfaches lieber als in den weiten des Internet nach einem möglicherweise passenden NAS Server zu suchen.

    Das einzige Problem mit dem lokalen Server ist für mich, dass ich viel in Asien unterwegs bin und wenn da zuhause der Server bzw. das Netzwerk ausfällt komme ich erstmal nicht mehr an die Akten bis ich zurück bin (aber beA und Email kann ich ja auch mit der Standardsoftware / Thunderbird nutzen bis das geregelt ist). Sollte also gehen.

    Meine einzige Frage ist insoweit nur, kann ich denn auch von außerhalb des Heimnetzwerkes auf den J-Lawyer Box Server zugreifen? Das ist für mich wichtig, weil ich als Nebenberufsrechtsanwalt viel unterwegs bin bzw. schlichtweg an meiner Day Time Arbeitsstelle.

    #6023
    j-lawyer.org
    Administrator

    Auf eine Box kann man per VPN zugreifen (bspw. haben die meisten FritzBoxen VPN-Funktionalität), oder per Portweiterleitung (Notlösung, VPN ist zu bevorzugen).

    Oder man lässt das System in der j-lawyer.CLOUD betreiben.

    Viele Grüße
    Jens / j-lawyer.org

    #6025
    returninglawyer
    Teilnehmer

    Danke, gibt es eine Anleitung wie man bei der FritzBox die VPN Funktionalität einstellt, die du empfehlen kannst?

    #6026
    j-lawyer.org
    Administrator

    Die gibt es zuhauf im Netz, bitte mal recherchieren. Ich konzentriere mich hier auf j-lawyer-Support. Danke für das Verständnis.

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